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Update 17.01.22 - Wer darf mit welchen Nachweisen, die er immer bei sich trägt Sport ab 12.1.2022 treiben?

12. 01. 2022

Schaubild Aktualisiert 18.01.22

170122

Auszug vom Kreisportverband:

Betreff: Neue Landesverordnung: Wer braucht einen Test ab 12.01.2022 für Sport in Schleswig-Holstein?

 

An alle Vereine, Fachsparten und Fachverbände im KSV Pinneberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit gestern Abend 21:30 Uhr kennen wir die neue Landesverordnung, die bereits ab heute, 12.01.2022, in Kraft getreten ist.

Wie bereits der Presse in den vorherigen Tagen zu entnehmen war, ist auch der Zugang zum Sport, vor allem der Sport in geschlossenen Räumen / Indoor, erneut verschärft worden. Es gilt nun die "2-G-Plus"-Regelung!

 

Unter www.ksv-pinneberg.de verlinkten wir schon gestern Nacht wie gewohnt schnellstmöglich auf die neue Verordnung und weitere Quellen zur bestmöglichen Umsetzung der Regelungen.

 

Was nun aber wichtig erscheint, ist die Frage "Wer braucht nun einen Test zum Zugang zum Sport in geschlossenen Räumen / Indoor?"

Dazu senden wir anbei eine Übersicht, in der dargestellt wird, was zu prüfen ist und was für welchen Status gilt.

 

Besonders wird zudem nochmal darauf hingewiesen, dass nach § 3 (3) der LVO in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, zu denen zweifelsohne auch Sportvereine und Sportanbieter gehören, ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitzustellen ist.

 

Denken Sie bei Kontrollen auch an die Benutzung der "Cov-Pass-Check"-App.

 

Sportliche Grüße,

KSV Geschäftsstellenteam

 

Quarantäne Info Aktualisiert 18.01.22

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