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Städtische Sporthallen noch nicht freigeben für Vereinssport

20. 05. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach der aktuellen Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist seit dem 18.05.2020 auch die außerschulische Ausübung von Sport in Turn- und Sporthallen unter Bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Aktuell ist der Fachbereich IV (FD Schulen und FD Kultur, Sport und Senioren) zusammen mit dem KSP noch in der Planung, ob und wie eine organisierte Öffnung der Turn- und Sporthallen in den nächsten Wochen oder Tagen erfolgen kann.

Sobald ein Konzept für eine mögliche Eröffnung der Hallen vorliegt, erhalten Sie umgehend ein Informationsschreiben und die dazugehörigen Auflagen mitgeteilt.

 

Bitte beachten Sie, dass die Turn- und Sporthallen der Stadt Pinneberg vorübergehend geschlossen bleiben.

 

Ich bitte um Beachtung und ggf. Weiterleitung an die Übungsleiter*innen und Trainer*innen! Vielen Dank.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabrina Nickels

Fachdienst Kultur, Sport und Senioren